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   BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 4.98   

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BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 4.98 (https://dejure.org/1999,626)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.1999 - 7 C 4.98 (https://dejure.org/1999,626)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 1999 - 7 C 4.98 (https://dejure.org/1999,626)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Eigentumsverzicht - Überschuldung - Nicht kostendeckende Mieten - DDR-Gründung - Objektbezug der Schulden - Berücksichtigungsfähige Kosten - Niedrigmietenpolitik - Ursachenbeitrag

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Ursachenbeitrag der Niedrigmieten

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 1 Satz 1; ; InVorG § 16 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenunterdeckung der Mieten als allgemeiner Erfahrungssatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 108, 281
  • NZM 1999, 511
  • NJ 1999, 331
  • ZOV 1999, 227
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93

    Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 4.98
    Drittens mußte die Überschuldung wesentliche Ursache für den Eigentumsverlust gewesen sein (grundlegend Urteile des Senats vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 27.92 - BVerwGE 94, 16 und vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 ; stRspr).

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats ist im Regelfall davon auszugehen, daß die Überschuldung auf nicht kostendeckenden Mieten beruht (BVerwG, Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - a.a.O. sowie Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 78).

    a) Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - (a.a.O. S. 90 ff.) dargelegt hat, fordert die Prüfung der Schuldensituation des Grundstücks eine Gegenüberstellung des Zeitwerts der Immobilie und der ihr zuzuordnenden Verbindlichkeiten.

    Diese Vermutung ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats allerdings erschüttert, wenn in der Vergangenheit erforderliche Instandsetzungsarbeiten trotz vorhandener finanzieller Deckung unterblieben waren und es daher zu größeren Schäden oder einem Reparaturstau gekommen war (Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - a.a.O. S. 99).

    Damit streitet zugleich die Vermutung zugunsten der Beigeladenen, daß die dauerhafte Überschuldung bestimmendes oder doch wesentlich mitbestimmendes Motiv für die Eigentumsaufgabe war (vgl. Urteil des Senats vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - a.a.O. S. 99 f.).

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 27.92

    Vermögensfragen - Rückübertragung - Überschuldung -

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 4.98
    Drittens mußte die Überschuldung wesentliche Ursache für den Eigentumsverlust gewesen sein (grundlegend Urteile des Senats vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 27.92 - BVerwGE 94, 16 und vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 ; stRspr).
  • BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 47.94

    Offene Vermögensfragen: Voraussetzungen für die Feststellung einer Überschuldung

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 4.98
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats ist im Regelfall davon auszugehen, daß die Überschuldung auf nicht kostendeckenden Mieten beruht (BVerwG, Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - a.a.O. sowie Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 78).
  • BVerwG, 15.05.1997 - 7 C 50.96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 4.98
    So hat er bei gleichermaßen eigengenutzten und vermieteten Wohngebäuden den gesetzlich geforderten Ursachenzusammenhang zwischen nicht kostendeckenden Mieten und Überschuldung verneint, wenn schon die zur Sicherung der Bewohnbarkeit des eigengenutzten Gebäudeteils erforderlichen Aufwendungen die Überschuldung des Grundstücks zur Folge hatten (Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 111).
  • BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 51.96

    Eigentumsverzicht - Vermietungsbedingte Überschuldung - Kausalität - Eigennutzung

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 4.98
    Damit hat der Senat zugleich anerkannt, daß in den Fällen, in denen die Verbindlichkeiten des eigen- und des fremdgenutzten Gebäudeteils jeweils nur zur Überschuldung beigetragen haben, die Anwendung des § 1 Abs. 2 VermG nicht ausgeschlossen ist (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 51.96 - Buchholz a.a.O. Nr. 125).
  • BVerwG, 22.08.1997 - 7 B 266.97

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 4.98
    c) Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Überschuldung und den nicht kostendeckenden Mieten scheidet auch aus, wenn der Anteil der Altbelastungen so hoch war, daß das Grundstück bereits bei Gründung der DDR überschuldet war; denn unter dieser Voraussetzung ist es ebenfalls ausgeschlossen, daß die Überschuldung auf der Niedrigmietenpolitik der DDR beruht (vgl. Beschluß vom 22. August 1997 - BVerwG 7 B 266.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 117).
  • VG Leipzig, 29.05.1997 - 2 K 531/96
    Auszug aus BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 4.98
    BVerwG 7 C 4.98 VG 2 K 531/96.
  • BezG Potsdam, 18.03.1992 - 1 B 1/92
    Auszug aus BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 4.98
    Diese Auffassung, die auch in Rechtsprechung und Literatur häufig vertreten wird (vgl. Neuhaus, in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, Vermögensgesetz, Rn. 100 f. zu § 1 VermG; Wasmuth, in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, Rn. 98 zu § 1 VermG; Brettholle/Köhler-Apel, in: Rädler/ Raupach/Bezzenberger, Vermögen in der ehemaligen DDR, Rn. 53 zu § 1 VermG; Säcker/Busche, Vermögensgesetz, Rn. 82 zu § 1; VG Berlin, ZOV 1993, 429 ; BezG Potsdam, VIZ 1992, 325 ; Schriftenreihe des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen, Heft 12, Praxisfragen zum Vermögensrecht, S. 81 und 87 ), wird in ihrer Rigorosität weder dem Wortlaut noch dem Sinn und Zweck des § 1 Abs. 2 VermG gerecht.
  • VG Berlin, 02.07.1993 - 25 A 701.92

    Fremdinvestor; Miterbe

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 4.98
    Diese Auffassung, die auch in Rechtsprechung und Literatur häufig vertreten wird (vgl. Neuhaus, in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, Vermögensgesetz, Rn. 100 f. zu § 1 VermG; Wasmuth, in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, Rn. 98 zu § 1 VermG; Brettholle/Köhler-Apel, in: Rädler/ Raupach/Bezzenberger, Vermögen in der ehemaligen DDR, Rn. 53 zu § 1 VermG; Säcker/Busche, Vermögensgesetz, Rn. 82 zu § 1; VG Berlin, ZOV 1993, 429 ; BezG Potsdam, VIZ 1992, 325 ; Schriftenreihe des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen, Heft 12, Praxisfragen zum Vermögensrecht, S. 81 und 87 ), wird in ihrer Rigorosität weder dem Wortlaut noch dem Sinn und Zweck des § 1 Abs. 2 VermG gerecht.
  • BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 25.99

    Eigentumsverzicht wegen Überschuldung des Grundstücks; nicht kostendeckende

    Drittens muß die Überschuldung wesentliche Ursache für den Eigentumsverlust gewesen sein (Urteile vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 27.92 - BVerwGE 94, 16 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 4 S. 5 , vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 39 S. 86 und vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - BVerwGE 108, 281 = Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 1 S. 1 sowie Beschlüsse vom 1. Oktober 1998 - BVerwG 8 B 117.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 161 S. 504 , vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 8 B 132.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 162 S. 506 und zuletzt vom 15. November 1999 - BVerwG 8 B 164.99 - BA S. 3 ).

    Die Vorschrift des § 1 Abs. 2 VermG will dem Umstand Rechnung tragen, daß der Vermieter infolge "staatlich administrierter Niedrigstmieten" (BTDrucks 11/7831, S. 2) bei gleichbleibenden Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten früher oder später notwendigerweise auf die Substanz der Mietsache zugreifen mußte, was im Falle der Erschöpfung der Kreditgrundlage zum freiwilligen ("kalte Enteignung") oder erzwungenen Eigentumsverlust führte (vgl. u.a. Urteil vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - a.a.O. S. 283 bzw. S. 3 und Beschluß vom 15. November 1999 - BVerwG 8 B 164.99 - a.a.O.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist im Regelfall davon auszugehen, daß eine festgestellte Überschuldung auf nicht kostendeckenden Mieten beruht (Urteil vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - a.a.O. m.w.N.).

    Angesichts dessen drängt es sich auf, die regelmäßige Kostenunterdeckung der Mieten als allgemein anerkannte Erfahrungstatsache anzusehen, von der im Einzelfall so lange ausgegangen werden kann, wie sich nicht aus der konkreten Ertragssituation Gegenteiliges ergibt (Urteil vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - a.a.O.).

    Zu dem aus den Mieten zu bestreitenden Aufwand gehören deshalb jedenfalls die Kosten für die hier aufgenommenen Aufbaugrundschulden; denn diese Grundschulden waren wirtschaftliches Äquivalent für die Niedrigmieten (vgl. Urteil vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - a.a.O. S. 282 f. bzw. S. 2).

    Die Prüfung der Schuldensituation des Grundstücks fordert eine Gegenüberstellung des Zeitwerts der Immobilie und der ihr zuzuordnenden Verbindlichkeiten (Urteile vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - a.a.O. S. 90 ff. bzw. S. 89 ff. und vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - S. 284 bzw. S. 4).

    In diesem Zusammenhang ist es unerheblich, zu welchem Zweck die grundbuchlich gesicherten Kredite aufgenommen wurden; denn der Objektbezug folgt unabhängig von der Zweckbestimmung oder Verwendung dieser Kredite aus ihrer dinglichen Sicherung (Urteil vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - a.a.O. S. 284 f. bzw. S. 4).

    Es kommt hinzu, daß der Mutter der Klägerin nach Übernahme des Grundstücks in Volkseigentum Restschulden erlassen wurden, was ebenfalls eine Überschuldung des Grundstücks voraussetzt (vgl. Urteil vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - a.a.O. S. 285 bzw. S. 5).

    Nach dem Wortlaut des § 1 Abs. 2 VermG muß die Überschuldung infolge der Kostenunterdeckung der Mieten eingetreten sein; die Vorschrift verlangt aber nicht, daß die gesamte Verschuldung darauf zurückzuführen ist (Urteil vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - a.a.O. S. 285 f. bzw. S. 5).

    Im einzelnen hat dazu der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem bereits wiederholt zitierten Urteil vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - (a.a.O. S. 287 f. bzw. S. 6 f.) ausgeführt:.

    Es kommt hinzu, daß die Mutter der Klägerin noch bis zum Jahre 1982 an ihrem Eigentum festgehalten hat (vgl. auch dazu Urteil vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - a.a.O. S. 289 bzw. S. 7).

  • BVerwG, 26.09.2001 - 8 C 24.00

    Überschuldung; Ablösung einer Hypothek mit Eigenmitteln des Eigentümers aus

    Drittens muss die Überschuldung wesentliche Ursache für den Eigentumsverlust gewesen sein (Urteile vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 27.92 - BVerwGE 94, 16 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 4 S. 5 , vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 39 S. 86 , vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - BVerwGE 108, 281 = Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 1 S. 1 , vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 25.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 7 S. 14 und vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 4.00 - ZOV 2001, 262).

    Von der Erfahrungstatsache, dass die Niedrigmietenpolitik der DDR eine Kostenunterdeckung zur Folge hatte, kann im Einzelfall so lange ausgegangen werden, wie sich nicht aus der konkreten Ertragssituation Gegenteiliges ergibt (Urteil vom 11. Februar 1999, a.a.O., S. 283 bzw. 3).

    Die Prüfung der Schuldensituation des Grundstücks fordert eine Gegenüberstellung des Zeitwerts der Immobilie - darunter ist ihr Beleihungswert in der Praxis der DDR zu verstehen (vgl. Beschluss vom 20. November 2000 - BVerwG 7 B 147.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 11) - und der ihr zuzuordnenden Verbindlichkeiten (Urteil vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 1 S. 1 ).

    Kann die konkrete Beleihungsgrenze nicht festgestellt werden, ist eine Berechnung des Zeitwerts nach dem Mittel von Sach- und Ertragswert maßgeblich, wobei unter bestimmten Umständen vereinfachend auf den Einheitswert zurückgegriffen werden darf (Urteil vom 11. Februar 1999, a.a.O., und Beschluss vom 19. Januar 2000 - BVerwG 8 B 349.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 5 S. 11).

    Auf der Passivseite der Bilanz sind die objektbezogenen Verbindlichkeiten einschließlich der dinglich gesicherten Altbelastungen aus der Zeit vor der Gründung der DDR einzustellen (Urteil vom 11. Februar 1999, a.a.O.).

    Aufgrund der daraus resultierenden "Vermutung" oder "allgemein anerkannten Erfahrungstatsache" bedarf es bei Wohnungsmieten weiterer Ermittlungen hierzu - sowie zur ebenfalls vermuteten kausalen Beziehung zur Überschuldung - nur dann, wenn der konkrete Sachverhalt Besonderheiten aufweist, die der allgemeinen Erfahrungstatsache entgegenstehen (vgl. Urteil vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - BVerwGE 108, 281 und vom 22. Februar 2001 - BVerwG 7 C 17.00 - VIZ 2001, 374 ).

    Die Überschuldung eines Grundstücks beruht grundsätzlich nicht auf den nicht kostendeckenden Mieten, wenn das Grundstück bei Gründung der DDR durch Belastungen aus der Zeit vor deren Gründung überschuldet war (Urteil vom 11. Februar 1999, a.a.O., S. 288) oder wenn die Überschuldung auf dinglichen Belastungen beruhte, die nach der Gründung der DDR für grundstücksfremde Zwecke aufgenommen wurden (Urteil vom 11. Februar 1999, a.a.O., S. 285 ff.).

  • BVerwG, 28.12.2010 - 8 B 57.10

    Analoge Anwendung von § 50 VwVfG; Kostenunterdeckung von DDR-Mieten;

    Die regelmäßige Kostenunterdeckung der Mieten in der DDR ist als allgemein anerkannte Erfahrungstatsache anzusehen, von der im Einzelfall solange ausgegangen werden kann, wie sich nicht aus der konkreten Ertragssituation Gegenteiliges ergibt (Urteil vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - BVerwGE 108, 281 = Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 1).

    Auch mit dem Einwand, das Verwaltungsgericht habe den bei § 1 Abs. 2 VermG anzuwendenden Kostenbegriff, wie er durch die Grundsätze des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 11. Februar 1999 (a.a.O.) definiert wird, fehlerhaft angewandt, weil es die Finanzierungskosten (Tilgung und Zinsen) für die Anschaffungsinvestitionen bei der Ermittlung der nicht kostendeckenden Mieten mitberücksichtigt habe, zeigt die Beschwerde keinen Rechtssatzwiderspruch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf.

    Nichts anderes gilt schließlich im Zusammenhang mit der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage der Kausalität zwischen Überschuldung und Niedrigmietenpolitik (vgl. Urteile vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - a.a.O., vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 25.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 7, vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 31.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 22, und vom 26. Juni 2002 - BVerwG 8 C 27.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 24).

    Da bei ihnen das Grundstück nicht als Kreditgrundlage eingesetzt wurde, kann sich der durch § 1 Abs. 2 VermG vorausgesetzte Objektbezug nur aus der Verwendung der Kreditnutzung ergeben (Urteil vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 a.a.O. S. 284 f.).

    Die Annahme des Verwaltungsgerichts, es könnten die in den Jahren 1989/1990 durch den VEB Gebäudewirtschaft für die Dachsanierung investierten Kosten in Höhe von 39 054, 10 Mark der DDR als Indiz dafür herangezogen werden, dass bei einer Generalreparatur zum Zeitpunkt der Erbausschlagung im Jahre 1970 Kosten entstanden wären, die den zur Verfügung stehenden Beleihungsspielraum von 10 753, 01 Mark der DDR wesentlich überstiegen hätten, ist nicht geeignet, die erforderliche Sachverhaltsaufklärung zu ersetzen, zumal es das Verwaltungsgericht übersehen hat, dass bei der Prüfung der Schuldensituation des Grundstücks der Zeitwert der Immobilie zugrunde zu legen ist und nicht der Einheitswert (vgl. Urteile vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 a.a.O. S. 287; vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 a.a.O. S. 90; Beschluss vom 8. Juni 2006 - BVerwG 7 B 44.06 - ZOV 2006, 299 f.).

  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 1.03

    Mietwohngrundstück; Verzicht; Überschuldung; Kausalitätsvermutung nicht

    Nach dem Urteil vom 11. Februar 1999 (BVerwG 7 C 4.98 - BVerwGE 108, 281 = Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 1 S. 3 ) braucht in Ansehung solcher Fremdbelastungen der Wesentlichkeit des Ursachenbeitrages der Niedrigmietenpolitik nicht näher nachgegangen zu werden, wenn der Eigentümer das Grundstück unter den Verhältnissen der DDR noch lange Zeit nach der Beleihung im gebrauchsfähigen Zustand gehalten hat, weil er dann zwangsläufig erhebliche sonstige Mittel investiert haben muss, da die Mieten die Kosten nicht gedeckt hatten.

    Insofern besteht eine Vermutung, die an die allgemein anerkannte Erfahrung anknüpft, dass die Mieten in der DDR im Regelfall nicht die für den Erhalt des Vermögenswertes erforderlichen Aufwendungen unabhängig davon decken konnten, ob dies im Einzelfall zur Überschuldung geführt hatte oder nicht (vgl. u.a. Urteil vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - a.a.O. S. 283 bzw. S. 3).

    Wegen ihrer Objektbezogenheit werden alle auf dem Grundstück lastenden Grundpfandrechte erfasst, weil die Immobilie die Zahlung dieser Schulden sicherte (Urteil vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - a.a.O. S. 284 bzw. S. 4).

    Eine solche Zwangslage hat jedoch der Eigentümer, der die Immobilie selbst noch unter Geltung der DDR-Verhältnisse zu anderen Zwecken als zum Erhalt ihres vertragsgemäßen Gebrauchs beliehen hat, sehenden Auges und ohne Not selbst mit herbeigeführt (Urteil vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - a.a.O. S. 287 bzw. S. 6 ).

  • BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 4.00

    Verzicht auf sanierungsbedürftiges Wohngrundstück im Gegenzug für Baugenehmigung

    Drittens muss die Überschuldung wesentliche Ursache für den Eigentumsverlust gewesen sein (Urteile vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 27.92 - BVerwGE 94, 16 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 4 S. 5 , vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 39 S. 86 , vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - BVerwGE 108, 281 = Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 1 S. 1 und vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 25.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 7 S. 14 ; Beschlüsse vom 1. April 1993 - BVerwG 7 B 186.92 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 2 und vom 15. November 1999 - BVerwG 8 B 164.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 4).

    Davon kann im Einzelfall so lange ausgegangen werden, wie sich nicht aus der konkreten Ertragssituation Gegenteiliges ergibt (Urteil vom 11. Februar 1999, a.a.O. S. 283 bzw. S. 3).

    Die Kausalitätsvermutung für nicht kostendeckende Mieten beschränkt sich ferner auf Fälle, in denen die - nicht bereits bei Gründung der DDR vorhandene - Überschuldung eines Grundstücks neben vorhandenen Altbelastungen ausschließlich auf Verbindlichkeiten beruhte, die dazu dienten, das Grundstück dem vertragsgemäßen Gebrauch zu erhalten (Urteil vom 11. Februar 1999, a.a.O., S. 287 f. bzw. S. 6 f.).

  • BVerwG, 23.09.2011 - 8 B 33.11

    Zum Eigentumsverzicht im Vermögensrecht

    Vielmehr geht das angegriffene Urteil im Ansatz zutreffend davon aus, dass der Beleihungswert grundsätzlich aus der Differenz von Zeitwert und grundstücksbezogenen Belastungen zu ermitteln ist und der Einheitswert nur für eine näherungsweise Berechnung herangezogen werden kann, insbesondere, wenn der notwendige Reparaturaufwand schon bei überschlägiger Berechnung deutlich vom Betrag des Einheitswerts abzüglich bestehender Verbindlichkeiten abweicht (vgl. Urteile vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 39 und vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - BVerwGE 108, 281 = Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 1).

    Ein Verzicht im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG kann auch bei Restschuldenerlass vorliegen (vgl. Urteil vom 11. Februar 1999 a.a.O. S. 284).

    Aus den Akten ergibt sich schließlich nicht, dass das Grundstück wegen der Altbelastungen bereits bei Gründung der DDR überschuldet gewesen wäre oder die auf die Altschulden zurückzuführenden Zins- und Tilgungsleistungen den aus der Immobilie gezogenen Erträgen praktisch gleichgekommen wären (vgl. Urteil vom 11. Februar 1999 a.a.O. S. 288 und vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 25.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 7).

  • BVerwG, 11.02.2003 - 7 B 38.02

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Vorliegen des

    Zweifel daran, dass der Ursachenbeitrag der Niedrigmieten für die Überschuldung wesentlich war, sind aber dann begründet, wenn der Eigentumsverlust so früh eingetreten ist, dass die Niedrigmieten sich noch nicht nennenswert ausgewirkt haben können, oder wenn der Wert des Grundstücks durch den bei Gründung der DDR bestehenden Instandsetzungsbedarf für Altschäden bereits weitgehend erschöpft war (Urteil vom 11. Februar 1999 BVerwG 7 C 4.98 BVerwGE 108, 281 zu Altverbindlichkeiten).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für Altbelastungen geklärt, dass eine (Mit )Ursächlichkeit der Niedrigmieten ausscheidet, wenn der Anteil der Belastungen des Grundstücks mit Grundpfandrechten zur Zeit der Gründung der DDR so hoch war, dass das Grundstück bereits bei der Gründung der DDR überschuldet war; denn unter dieser Voraussetzung ist es ausgeschlossen, dass die Überschuldung auf der Niedrigmietenpolitik der DDR beruht (Urteil vom 11. Februar 1999 BVerwG 7 C 4.98 BVerwGE 108, 281 ).

    Diese Vermutung ist allerdings erschüttert, wenn in der Vergangenheit erforderliche Instandsetzungsarbeiten trotz vorhandener finanzieller Deckung unterblieben waren und es daher zu größeren Schäden oder einem Reparaturstau gekommen war (Urteil vom 16. März 1995 BVerwG 7 C 39.93 BVerwGE 98, 87 ; Urteil vom 11. Februar 1999 BVerwG 7 C 4.98 BVerwGE 108, 281 ).

  • BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 31.00

    Eigentumsverzicht wegen Überschuldung des Grundstücks; nicht kostendeckende

    Für die Bestimmung des Grundstückswertes ist grundsätzlich die konkrete Beleihungsgrenze maßgeblich, wobei vereinfachend auf den Einheitswert zurückgegriffen werden kann, bis zu dessen Höhe üblicherweise höchstens Kredite bewilligt wurden (Urteil vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - BVerwGE 108, 281 = Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 1 S. 1 ).

    Aber Zweifel daran, dass der Ursachenbeitrag der nicht kostendeckenden Mieten für die beim Verzicht nicht abgebaute Überschuldung wesentlich war, sind dann nicht berechtigt, wenn das Grundstück lange Zeit in gebrauchsfähigem Zustand gehalten wurde (vgl. Urteile vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - a.a.O. S. 287 f. bzw. 6 f. und vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 25.99 - a.a.O. S. 20).

  • BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 27.01

    Erbausschlagung wegen Überschuldung; Altschulden; ursächlicher Zusammenhang

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht eine Vermutung dafür, dass eine festgestellte Überschuldungslage auf nicht kostendeckenden Mieten beruhte (vgl. Urteile vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - BVerwGE 108, 281 = Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 1 S. 1 m. w. N. und vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 25.99 - a. a. O.).

    Diese Vermutung kann zwar etwa dann erschüttert sein, wenn das Grundstück bereits vor Gründung der DDR überschuldet war, wenn der Eigentumsverlust so frühzeitig erfolgt ist, dass die Niedrigmietenpolitik der DDR darauf keinen erheblichen Einfluss mehr nehmen konnte, oder wenn die zu DDR-Zeiten aufgenommenen Fremdbelastungen nicht objektbezogen waren (Urteil vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - a. a. O. S. 288 bzw. S. 6 f.).

  • BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 23.00

    Rückübertragung an Erbengemeinschaft; Erbengemeinschaft; Erbanteil; Berechtigter,

    Auch kann bei Mietwohngrundstücken vermutet werden, dass die nicht kostendeckenden Mieten die eingetretene oder unmittelbar bevorstehende Überschuldung verursacht haben (vgl. Urteil vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - BVerwGE 108, 281 = Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 1 S. 1 ).

    Die Prüfung der eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Überschuldung des Grundstücks erfordert eine Gegenüberstellung des Zeitwerts der Immobilie und der ihr zuzuordnenden Verbindlichkeiten (vgl. Urteil vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 1 S. 1 ).

  • BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 3.01

    Eigentumsverzicht; Mietgrundstück; Überschuldung; dingliche Belastung; Ablösung

  • BVerwG, 20.11.2000 - 8 PKH 9.00

    Überschuldung; Ursächlichkeit nicht kostendeckender Mieten für Überschuldung;

  • BVerwG, 15.11.1999 - 8 B 164.99

    Nutzung des Grundstücks durch die Rote Armee; Mietersatzleistungen;

  • BVerwG, 26.04.2006 - 8 C 17.05

    Versteigerungserlös; nicht kostendeckende Mieten; Überschuldung; Enteignung;

  • BVerwG, 27.12.2007 - 8 B 66.07

    Berücksichtigungsfähigkeit von Verbindklichkeiten für die Herstellung der

  • BVerwG, 16.08.2000 - 8 B 40.00

    Ausgleich für staatlich administrierte Niedrigstmieten - Voraussetzungen einer

  • BVerwG, 24.10.2002 - 7 C 11.02

    Eigentumsverzicht; Gehöft, landwirtschaftliches; Wohnhausflurstück;

  • BVerwG, 27.03.2001 - 7 B 164.00

    Rückübertragung von Eigentumsanteilen an einem Hausgrundstück - Eigentumsverzicht

  • BVerwG, 03.08.2004 - 7 B 5.04

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks - Voraussetzungen für die

  • VG Gera, 15.02.2007 - 6 K 363/03

    Rückübertragungsrecht; Überschuldung; Niedrigmieten; Mitursächlichkeit

  • BVerwG, 14.06.2001 - 7 C 24.00

    Restitution; Grundstück; Überschuldung; Unternehmen; Unternehmensgesetz;

  • BVerwG, 13.08.2003 - 7 B 24.03

    Klage auf vermögensrechtliche Rückübertragung des hälftigen Miteigentumsanteils

  • VG Leipzig, 11.05.2000 - 3 K 732/96

    Anspruch auf Restitution eines Grundstücks; Übernahme in Volkseigentum; Erzielung

  • VG Frankfurt/Oder, 28.06.2007 - 4 K 993/00

    Schädigungstatbestand der Enteignung wegen Überschuldung; maßgeblicher Zeitpunkt

  • BVerwG, 22.02.2001 - 7 C 17.00

    Überschuldung; Eigentumsverzicht; Gewerbegrundstück; Vermietung; Miete, nicht

  • BVerwG, 09.08.2010 - 8 B 42.10

    Zum vermögensrechtlichen Überschuldungsmaßstab

  • VG Cottbus, 05.11.2008 - 1 K 1334/06

    Nachweis der Rechtsnachfolge in vermögensrechtlichem Restitutionsverfahren;

  • BVerwG, 08.06.2006 - 7 B 44.06

    Rückübertragung eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstücks; Schädigung

  • BVerwG, 13.01.1998 - 7 B 330.97

    Revisionsgerichtliche Klärung einer eventuellen Berücksichtigung von

  • BVerwG, 13.11.2003 - 7 C 6.03

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Überschuldung eines

  • BVerwG, 23.01.2004 - 7 B 31.03

    Hauszinssteuerabgeltungsbetrag als Verbindlichkeit i.S.d. § 1 Abs. 2 Gesetz zur

  • BVerwG, 19.02.2003 - 7 B 42.02

    Anspruch auf Rückübertragung der Miteigentumsanteile an einem Grundstück ;

  • BVerwG, 22.07.1999 - 8 B 58.99

    Umdeutung einer Grundsatzrüge in eine Divergenzrüge bei Bekanntwerden eines

  • BVerwG, 11.04.2005 - 8 B 65.04

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz und Verfahrensmängeln - Verletzung der

  • BVerwG, 14.12.2004 - 7 B 145.04

    Unzureichende Darlegung der Divergenzrüge auf die fehlerhafte Auslegung und

  • BVerwG, 20.11.2000 - 7 B 147.00

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 16.12.2005 - 8 B 55.05

    Voraussetzungen des Schädigungstatbestandes des § 1 Abs. 2 Vermögensgesetz

  • VG Schwerin, 07.11.2001 - 3 A 339/97

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Feststellung der

  • BVerwG, 03.05.2000 - 8 B 357.99

    Darlegungslastverteilung und Beweislastverteilung im Rahmen des Tatbestandes des

  • BVerwG, 29.08.2000 - 7 B 70.00

    Rückübertragung eines Grundstücks - Eigentumsverzicht infolge des schlechten

  • BVerwG, 01.09.1998 - 7 B 167.98
  • BVerwG, 21.01.2002 - 8 B 7.02

    Voraussetzungen des Zulassungsgrundes der Divergenz - Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 26.10.1999 - 8 B 291.99

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Unterlassene

  • VG Potsdam, 17.01.2007 - 6 K 2096/00

    Möglichkeit der Restitution eines Erbanteils an einem Grundstück bei späterer

  • BVerwG, 14.02.2001 - 8 B 215.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für das

  • BVerwG, 22.05.2003 - 7 B 15.03
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